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Die Räumlichkeiten



Freizeitstätte:


Die Jugendfreizeitstätte verfügt über 94 Schlafplätze in 4 - bis 8 - Bett Zimmern.

Die Anzahl der Schlafplätze kann durch selbst mitgebrachte Zelte nach oben angepaßt werden.

Schlafhütte: Nr.1-4

Vier Schlafhütten stehen zu Verfügung. Jeder Raum ist in drei Teile geteilt. Links 7 Betten Rechts 7 Betten und oben 5 Matratzen. Gesamt 19 Betten pro Hütte.

Sanitärtrakt: Nr.5

1 x Duschraum Damen mit 3 Kabinen; 1 x Duschraum Herren mit 3 Kabinen; 1 x WC Damen; 1 x WC Herren; 1 x Waschraum Damen; 1 x Waschraum Herren.

Aufenthaltsraum: Nr.6

In diesen Raum befinden sich Tische und Stülle und ein Kicker.

Haupthaus: Nr.7

Im Haupthaus befinden sich;

1 x Küche; 3 x Toiletten; 1 x Speisesaal; 3 x Schlafzimmer je 4 Betten; 1 x Schlafzimmer 6 Betten;

Grillplatz: Nr.8 mit Überdachung



Ordnungen:


Die geschaffenen Anlagen stehen allen Besuchern zur Verfügung und sind schonend zu behandeln. Angerichteter Schaden muss ersetzt werden. Das gilt auch für angrenzende

 Grundstücke.

Da sich jede Gruppe selbst verpflegt, sind der Speisesaal und der Küchenraum sauber zu hinterlassen. Außerdem darf das Geschirr und das Besteck nicht von einem Gebäude in das andere getragen werden. Das Geschirr sollte auch im Haus bleiben und nicht fürs Grillen nach draußen mitgenommen werden.

Schlafräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.

Bettwäsche ist von den Gästen selbst mitzubringen. Es darf nicht in Schlafsäcken, ohne Bettwäsche auf den Betten, übernachtet werden.

Ab 23.00 Uhr sollte auf dem Gelände das Lagerfeuer ausgemacht und auf Nachtruhe geachtet werden.



Haftungsausschlussklausel:


Der Mieter ist verpflichtet, die Räume, Außenanlagen und Einrichtungsgegenstände jeweils vor der Benutzung auf ihre

ordnungsgemäße Beschaffenheit durch seinen Beauftragten zu prüfen. Bei Anreise ist eine Kaution von 200 Euro mit späterer

Verrechnung zu bezahlen.

Der Mieter stellt die Vermieter/Betreiber von etwaigen Haftpflichtansprüchen der Besucher seiner Veranstaltung und

sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Mietsachen und der Zugänge zum Haus oder Räumen und Anlagen stehen. Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Vermieter/Betreiber und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Vermieter/Betreiber und deren Beauftragte. Der Mieter haftet für alle Schäden, die den Vermiete/Betreiber an der überlassenen Mietsache, einschließlich Geräten und Zugangswegen, durch die Nutzung im Rahmen des Vertrages entstehen.

Der Aufenthalt kann bis 8 Wochen vorher abgesagt werden. Dann werden 30% berechnet. Bei Rücktritt vom Aufenthalt ab 8 Wochen vorher werden 50 %, ab 6 Wochen vorher 80 % vom Gesamtpreis des Aufenthaltes berechnet.


 
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